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Kinder in Not ?

Erkennen - Einschätzen - Handeln
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Der § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im SGB VIII verpflichtet Kindertagesstätten den Schutzauftrag in einem abgestimmten und festgelegten Verfahrensablauf umzusetzen. Demnach haben Kindertagesstätten die Aufgabe, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, das Gefährdungsrisiko des jeweiligen Kindes unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft einzuschätzen und möglichst mit Beteiligung der Kinder und Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken.

Durch das Gesetz sind weit reichende Erwartungen, die über den bisherigen Auftrag an Kindertagesstätten, der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern beinhaltet, geregelt. Wie MitarbeiterInnen Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend des Verfahrensablaufes handeln sollen stellt eine Erweiterung des Aufgabengebietes dar.
Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 sind auch weitere Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung einbezogen.

Wir bieten die Beratung nach § 8a und nach § 4 als insoweit erfahrene Fachkraft an. D.h. sobald ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrzteInnen, SozialpädagogenInnen und andere Fachkräfte den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, können wir den Sachverhalt anonym beraten und das weitere Vorgehen besprechen.


Um Sicherheit im Verfahren zu erlangen, führen wir zweitägige Qualifizierungen für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzzentrum Hannover durch.

In dieser Qualifizierung werden Fragestellungen geklärt wie z.B.:
  • Was ist Kindeswohlgefährdung?
  • Wie gehe ich als MitarbeiterIn mit Auffälligkeiten bei Kindern und/oder Eltern um?
  • Wie komme ich zu einer Einschätzung der Kindeswohlgefährdung?
  • Wie führe ich mit Eltern ein Gespräch über meine Beobachtungen und Informationen?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, das Jugendamt zu informieren?
  • Wann soll und wann muss ich eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen ?
  • Wie soll ich mit meiner Sorge umgehen, dass die Eltern das Kind abmelden, wenn ich sie konfrontiere?
  • Welche Strukturen und Methoden brauchen wir in unserem Team um den Schutzauftrag umsetzen zu können?

In der Fortbildung wird der Verfahrensablauf in allen Punkten besprochen. Es finden kurze Informationsblöcke statt, Methoden werden erprobt, Unterlagen gesichtet und Fallbeispiele besprochen. Aktuelle Termine für die Fortbildung finden Sie im Bereich Aktuelles

 

 

Der Kinderschutzbund
Stadt und Landkreis Cuxhaven e.V.
Segelckestr. 50
27472 Cuxhaven

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