Schutzkonzept des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Cuxhaven e.V.
Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist es, einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche in unseren Angeboten sicherzustellen. Der Kinderschutzbund ist ein Ort sein, an dem die Rechte der Kinder, deren Schutz und Partizipation umgesetzt werden.
Die Auseinandersetzung mit dem Konzept beinhaltet, die Haltung und das Bewusstsein für die Grundsätze des Kinderschutzbundes zu stärken. Bei Unsicherheiten, Unklarheiten und im Krisenfall bietet das Konzept Orientierung und Handlungsabläufe.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Kinderschutzarbeit sind die UN-Kinderrechtskonvention, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Sozialgesetzbuch VIII.
Für die Erarbeitung des Schutzkonzeptes haben wir uns mit der Art des Kontaktes, dem Auftrag und Anliegen, der räumlichen Situation, möglichem Körperkontakt, Umgang mit Ratsuchenden, unserer Sprache, Datenschutz und Transparenz der Kontakte beschäftigt.
Diese Punkte haben wir in Bezug auf die Arbeitsbereiche Beratung, Begleiteter Umgang (BU), Kinder- und Jugendtelefon (KJT) und Öffentlichkeitsarbeit beleuchtet und entsprechende Verhaltenskodexe entwickelt.
1. Verhaltenskodexe
1.1. Beratung
1.2 Kinder- und Jugendtelefon
1.3 Begleiteter Umgang
1.3.1 Umgang mit den Kindern
1.4 Öffentlichkeitsveranstaltungen
2. Partizipation in den verschiedenen Arbeitsfeldern
2.1 Beratung
2.2 Kinder- und Jugendtelefon
2.3 Begleiteter Umgang
2.4 Präventionsprojekte
3. Transparenz
4. Verfahrensplan bei Verdacht
4.1 Unterstützung der Betroffenen
4.2 Rückmeldung an den/die Melder*in
4.3 Aufarbeitung eines ausgeräumten Verdachtes
4.4 Aufarbeitung bei Bestätigung des Verdachtes
5. Personalmanagement
6. Beschwerdemanagement
7. Anhänge 1-2
1. Verhaltenskodexe
1.1 Beratung
Der Beratungsgrundsatz parteilich für das Kind ist handlungsleitend. Die Ratsuchenden entscheiden selbst über ihre Themen, die sie vorbringen. Der Beratungsprozess kann jederzeit beendet werden. Es gibt das Recht auf Freiwilligkeit, Schutz von persönlichen Daten, auf Anonymität und auf Schweigepflicht. Wir leiten nur Schritte ein, die mit Beteiligung der Ratsuchenden zustande kommen. Es wird nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg entschieden. Die Ratsuchenden dürfen Begleitung mitbringen.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine eigenständige Beratung. Erziehungsberechtigte müssen weder in Kenntnis gesetzt werden noch zustimmen. Sollte die Freiwilligkeit eingeschränkt sein, z.B. wenn Fachkräfte Jugendliche zur Beratung schicken, wird dies zum Einstieg in die Beratung thematisiert.
Im Fall von akuter Kindeswohlgefährdung und einer unabwendbaren Gefahr ist das Recht auf Schweigepflicht eingeschränkt.
- Unsere Arbeit mit den Ratsuchenden und innerhalb des Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Personen.
- Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns nicht toleriert.
- Wir gestalten die Beziehungen zu den Ratsuchenden transparent, in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
- Individuelle Grenzen der Ratsuchenden werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf Körperkontakt und individuelle Grenzen.
- In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Sexuell motivierter Kontakt zu den Ratsuchenden wird nicht toleriert und hat entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
- Private oder geschäftliche Beziehungen zu den Ratsuchenden werden offengelegt.
- Die Arbeit wird regelmäßig professionell reflektiert.
- Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch für ehrenamtlich und auf Honorarbasis Beschäftigte in der Beratungsarbeit.
1.2 Verhaltenskodex für das Kinder- und Jugendtelefon erstellt von Nummer gegen Kummer e.V.
Kinder und Jugendliche schützen
- Ich bringe allen ratsuchenden Kinder und Jugendlichen Wertschätzung entgegen und achte deren Würde und deren Rechte (im Besonderen: das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Hilfe). Der Beratungsgrundsatz: „Im besten Sinne für das Kind!“ ist für uns handlungsleitend.
- Ich möchte allen Ratsuchenden vorurteilsfrei begegnen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, religiöser oder politischer Anschauung, sexueller Orientierung oder ihrer jeweiligen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen.
Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen
- Ich erkenne ratsuchende Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten an, die die Form des Kontaktes (Themen, Art des Angebotes) zu Beratern und Beraterinnen selbst bestimmen.
- Ich bedränge ratsuchende Kinder und Jugendliche nicht im Gespräch oder im Mailkontakt, weder in Bezug auf die Themen, noch auf deren Erfahrungen, Gedanken und Gefühle.
Mit Nähe und Distanz umgehen
- Ich bin mir der besonderen Verantwortung als Berater/Beraterin und damit als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst. Als Beraterin und Berater am KJT beachte ich aufmerksam die individuellen Grenzen der Ratsuchenden und wahre gleichzeitig die für meine Beratungstätigkeit notwendige Distanz.
- Ich nutze die Beratungskontakte nicht zu eigenen (sexuellen) Befriedigung und Aufwertung aus. Besonders achte ich dabei auf einen grenzwahrenden, angemessenen Sprachgebrauch. Ich vermeide besonders sexuelle Anspielungen, Bloßstellungen, Zweideutigkeiten und Kränkungen.
Auseinandersetzungen mit dem Thema „Sexualität“ und sexualisierte Gewalt“
- Ich bin bereit, mich mit den Themen „Sexualpädagogik/Aufklärung“ und „Sexualisierte Gewalt“ in der Ausbildung und ggf. in Supervisionen und Fortbildungen zu beschäftigen, damit ich den Ratsuchenden ein guter Ansprechpartner/eine gute Ansprechpartnerin sein kann.
Beraterrolle nicht ausnutzen
- Ich werde keine über die Beratungstätigkeit hinausgehende Beziehung zu Kindern oder Jugendlichen aufbauen. Meine Beratungstätigkeit findet ausschließlich am Beratungstelefon oder in der Mail-Beratung statt.
- Ich werde nichts unternehmen, was deren oder meine Anonymität aufheben könnte. Persönliche Verabredungen oder das bewusste (zielgerichtete) Erfragen persönlicher Kantaktdaten sind nicht erlaubt.
- Ich werde keine eigenen Probleme und eigene Lebensthemen im Kontakt mit Ratsuchenden besprechen.
- Ich werde den Beratungskontakt mit Kindern oder Jugendlichen nicht dazu nutzen eigenes Sexualleben zu thematisieren und /oder meine eigenen Bedürfnisse nach Intimität, Nähe, Macht und Kontrolle auszuleben.
Transparenz im Team der Berater und Beraterinnen
- Ich achte im Berater*innenteam auf einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander. Ich unterstütze eine vertrauensvolle Teamkultur, in der auch kritisches Feedback zwischen den Beratern und Beraterinnen angebracht werden kann.
- Ich werde Hinweise auf sexuelle Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe, sexuellen Missbrauch (und jede Form von gewalttätigem Handeln) durch Berater und Beraterinnen ernst nehmen und nicht bagatellisieren oder gar vertuschen. In diesem Falle halte ich Rücksprache mit der vor Ort zuständigen Person für diese Art der Beschwerden. Sollte (noch) keine Person bestimmt sein, wende ich mich an die/den zuständigen Koordinator*in, Supervisor*in, Vorgesetzten oder den örtlichen Vorstand.
- Ich werde ohne Rücksprache mit den genannten Personen keine Handlungsschritte einleiten.
- Bei Unsicherheiten bzgl., der Verfahrenswege wende ich mich an die für diese Art von Beschwerden zuständige Person vor Ort oder an Nummer gegen Kummer e.V.
Konsequenzen
- Mir ist bekannt, dass alle strafrechtlichen und nichtstrafrechtlich relevanten Handlungen von (sexualisierter) Gewalt, die von mir begangen werden, für meine Tätigkeit an den Beratungsangeboten von Nummer gegen Kummer e.V. den sofortigen Ausschluss vom Dienst bedeuten und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
- Ich habe mich mit dem Verhaltenskodex auseinandergesetzt und werde mich an die Vorgaben halten
1.3 Begleiteter Umgang
Der Grundsatz parteilich für das Kind und neutral den Eltern gegenüber ist handlungsleitend.
Der begleitete Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme, die eine Antragstellung beim Jugendamt voraussetzt. Daraus erschließt sich, dass sich die Eltern zur Mitwirkung und Offenlegung der Unterlagen verpflichten. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Eltern und dem Kinderschutzbund wird individuell angepaßt.
Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Hilfeplanberichte an das Jugendamt werden den Eltern zur Kenntnis gegeben. Die Eltern haben die Möglichkeit den Bericht zu ergänzen.
- Unsere Arbeit mit den Kindern und Eltern sowie innerhalb des Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Personen.
- Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns nicht toleriert.
- Wir gestalten den BU für Kinder und Eltern transparent, in positiver Atmosphäre und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
- Individuelle Grenzen der Kinder und Eltern werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf Körperkontakt und individuelle Grenzen.
- In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Sexuell motivierter Kontakt zu den Ratsuchenden wird nicht toleriert und hat entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
- Private oder geschäftliche Beziehungen zu den Ratsuchenden werden offengelegt.
- Die Arbeit wird regelmäßig professionell reflektiert.
- Die Regeln des Verhaltenskodex gelten für alle Mitarbeitenden im BU.
1.3.1 Umgang mit Kindern im Begleiteten Umgang
- Die Begleitperson (Honorarkraft) nimmt die Wünsche des Kindes wahr, thematisiert diese mit der Zielsetzung, die Situation positiv für das Kind zu gestalten.
- Die Begleitperson greift in alle Gefährdungssituationen des Kindes ein, sofern Eltern dieses nicht selbst tun, und stellt den Schutz des Kindes sicher. Dazu zählen auch belastende, manipulative Fragen und Aussagen.
- Der/die Umgangsbegleitung schreitet ein, wenn es zu grenzverletzendem Verhalten zwischen Kind und Elternteil kommt.
- Wenn Wickel- und Toilettenregelungen geklärt werden müssen, werden diese im Kooperationsvertrag besprochen und individuell entsprechend des Schutzraumes für das Kind festgelegt.
- Kinder werden nicht im Auto von Begleitpersonen mitgenommen.
- Fotos werden nur in Absprache mit dem (sorgeberechtigten) Elternteil erstellt. Diese werden nicht über soziale Medien verschickt oder eingestellt.
1.4 Öffentlichkeitsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen wie Spielangebote beim Küstenmarathon, Informationsstände, Musikveranstaltungen, Präventionsprojekten etc. haben wir es vorrangig mit Kindern und Jugendlichen, aber auch mit Eltern, Veranstaltern oder Pädagogen aus der betreuenden Einrichtung zu tun.
- Bei der Auswahl der Angebote lassen wir uns leiten vom Gedanken der Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Umweltaspekten. Bastelangebote sollen z.B. Anregung bieten, Ideen ohne großen finanziellen Aufwand auch zu Hause umzusetzen.
- Die Kommunikation mit den Kindern, ihre Ansprache findet immer respektvoll auf Augenhöhe statt.
- Die Teilnahme der Kinder an den Angeboten ist freiwillig. Sie entscheiden, ob sie mitmachen wollen und nicht die Eltern.
- Die Kinder haben die Freiheit der Gestaltung bei kreativen Angeboten.
- Sie erhalten Anleitung und Hilfe je nach Entwicklung und Wünschen.
- Im Umgang mit den störenden, fordernden, gewaltausübenden Eltern oder Begleitpersonen reagieren wir angemessen, deeskalierend zum Wohle des Kindes.
- Fotos werden nur nach Einverständnis der Kinder und Jugendlichen und mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern angefertigt.
- Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und weitere unterstützende Personen werden vor der Tätigkeit in den Verhaltenskodex eingeführt.
2. Partizipation in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern
Unsere Grundhaltung ist ein respektvoller Umgang getragen von demokratischen Grundsätzen.
2.1 Beratung
- Im Erstgespräch werden die Ratsuchenden über ihre Rechte und die Standards der Beratung informiert und diese schriftlich ausgehändigt (siehe Anhang 1 und 2).
- Alle Beratungen werden protokolliert und Rückmeldungen notiert.
- Bei Abbrüchen wird versucht, nach einer gewissen Zeit Kontakt aufzunehmen und Gründe zu erfragen.
2.2 Kinder- und Jugendtelefon
- Der/die Anrufende bestimmt das Thema.
- Es wird auf Augenhöhe beraten, nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe.
- Zum Ende eines Beratungsgespräches vergewissert sich der/die Berater*in, ob das Gespräch hilfreich und ausreichend war.
2.3 Begleiteter Umgang
- Vor dem ersten BU wird in einem Kennlernkontakt mit dem Kind, dem/der Umgangs-begleiter*in und der Projektleitung geklärt, ob das Kind den Umgang möchte oder ablehnt.
- Während des gesamten BUs werden die Kinder und Eltern in die Ausgestaltung der Kontakte eingebunden.
- Die Kinder bestimmen die Nähe und Distanz zu dem Elternteil und Umgangsbegleiter*in. Um Überschreitungen an den/die Umgangsbegleiter*in signalisieren zu können, kann ein „Hilfezeichen“ vereinbart werden.
- Kinder, Eltern und Umgangsbegleiter*in haben das Recht Umgänge zu beenden.
- Zum Ende des BUs findet eine Auswertung statt.
2.4 Präventionsprojekte
- Zu Beginn des Projektes werden Erwartungen, Wünsche und Befürchtungen imErzieher*innenteam besprochen und schriftlich festgehalten. Diese werden im Projekt berücksichtigt.
- Zeitliche Abläufe, orientiert an den Bedürfnissen der Kinder werden mit den Einrichtungen abgestimmt.
- Nach Beendigung findet ein Reflexionsgespräch mit dem Erzieher*innenteam statt. Anregungen werden in weitere Projekte aufgenommen.
3. Transparenz
- Beratungsanfragen werden zeitnah bearbeitet. Termine finden in der Beratungsstelle statt.
- Außerhaustermine werden im gemeinsamen Wochenplan eingetragen.
- Zuständigkeiten ergeben sich aus der Aufteilung der Arbeitsgebiete.
- Fallbesprechungen finden regelmäßig im Team statt.
- Über jede Beratung wird ein Protokoll angefertigt.
4. Verfahrensplan bei Verdacht / Vorwurf auf sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter*in
Der Vorgang wird vorrangig und zeitnah bearbeitet. Das gesamte Verfahren wird unter Einhaltung des Datenschutzes protokolliert.
- Beobachtungen dokumentieren
- Information an den Vorstand
- Schutz und Sicherheit der Betroffenen gewährleisten
- Freistellung der Person bis zur Klärung
- Rückmeldung an Melder*in (Wir sind tätig und Person erhält nach Prüfung eine Rückmeldung unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen)
- Gespräch zweier Vorstandsmitglieder mit dem/der unter Verdacht stehenden Mitarbeiter*in zur Klärung des Vorwurfes
- Ist eine Klärung nicht möglich, wird der Landesverband, eine Fachberatungsstelle
- oder ein/e Jurist*in eingeschaltet.
- Prüfung weiterer arbeitsrechtlicher Schritte (Rechtsberatung einholen)
- Prüfung und Begründung, ob Strafanzeige gestellt wird oder nicht unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen.
4.1 Unterstützung der Betroffenen
- Angebot zur Beratung bei einer/m anderen Mitarbeiter*in oder in einer anderen Beratungsstelle
4.2 Rückmeldung an den/die Melder*in
- Eine Rückmeldung findet unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Abschluss des Verfahrens statt.
4.3 Aufarbeitung eines ausgeräumten Verdachtes
- Es müssen Rehabilitationsmaßnahmen zur Ausräumung des Verdachtes eingeleitet werden
- Es gilt, die Arbeitsfähigkeit der Person und die Vertrauensbasis des Teams wiederherzustellen.
- Der Rehabilitationsprozess läuft unter Begleitung einer/s Supervisor*in.
- Der Vorstand positioniert sich hinter der/die fälschlich beschuldigten Mitarbeiter*in.
- Der Vorstand informiert alle Personen und Institutionen, die zuvor über den Verdacht Kenntnisse hatten und positioniert sich nach außen.
4.5 Aufarbeitung bei Bestätigung des Verdachtes
- Das Schutzkonzept muss überprüft, Fortbildung, Team- und Einzelsupervisionen angeboten werden.
5. Personalmanagement
Einstellung neuer Mitarbeiter*innen/Honorarkräfte/Ehrenamtlicher:
- Bewerbungsgespräche von neuen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen werden mit Vorstandsmitgliedern und Hauptamtlichen geführt.
- Im Rahmen der Projekte wählt die Projektleitung die Honorarkräfte und Ehrenamtlichen aus. Ein Austausch über die Person findet im Team statt. Der Vorstand wird informiert und entscheidet über die Aufnahme der Tätigkeit.
- Bestandteil der Gespräche sind die Grundsätze der Kinderschutzarbeit, Konzepte und Kinderrechte.
- Neue Mitarbeitende werden über die Leitsätze des DKSB und das Kinderschutzkonzept informiert.
- Alle im Kinderschutzbund Tätigen unterschreiben den Verhaltenskodex und müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Im Rahmen der Fachaufsicht werden Mitarbeiter*innen durch die Projektleitung begleitet.
- Grundsätzlich stehen jeder/m Mitarbeiter*in Fortbildungen zu.
- Supervision findet durch externe Kräfte statt.
- Jährlich finden Mitarbeiter*innengespräche durch Vorstandsmitglieder zur Qualitätssicherung statt.
6. Beschwerdemanagement
Jeder Schritt wird dokumentiert.
- Beschwerden über Mitarbeiter*innen sollen in schriftlicher Form mit Namensangabe an den Kinderschutzbund erfolgen.
- Auch kindlich vorgetragene Äußerungen werden ernstgenommen und als Beschwerde behandelt.
- Eine im Vorstand benannte Person für das Beschwerdemanagement bespricht die Beschwerde mit der/die Mitarbeiter*in. Diese Person ist Karin vom Hagen-Meier.
- Bei begründeter Beschwerde wird der Vorstand in das weitere Vorgehen einbezogen.
- Wenn erforderlich, werden Konsequenzen in Bezug auf konzeptionelle und/oder personelle Veränderungen erarbeitet.
- Die/der Beschwerdeführer*in erhält unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Rückmeldung zum Ergebnis.
- Zu Beschwerden, die innerhalb des Ortsverbandes nicht geklärt werden können, wird der Landesverband Niedersachsen zur Beratung und Vermittlung einbezogen. Der komplette Verlauf wird hierzu offengelegt.
Anhang 1
Deine Rechte beim Kinderschutzbund
Wenn du dich an den Kinderschutzbund wendest, hast du das Recht,
- auf Wahrung deiner Grenzen
- ernst genommen zu werden
- wertschätzend behandelt zu werden
- anonym beraten zu werden
Du entscheidest selbst,
- ob du beim Kinderschutzbund Unterstützung bekommen möchtest
- ob du eine Vertrauensperson mitbringen möchtest
- welche Hilfe du in Anspruch nehmen willst
- was und wie viel du erzählen willst
Du hast das Recht einbezogen zu werden, wenn Informationen zu deinem Schutz an Andere weitergegeben werden.
Sollten diese Rechte nicht eingehalten werden, kannst du dich beschweren.
Ansprechpartner ist: Karin vom Hagen-Meier
Anhang 2
Standards der Beratung
Die Beratung beim Kinderschutzbund ist
- freiwillig
- schweigepflichtig, es sei denn, es existiert eine akute Gefährdung
- kostenfrei
- kann auf Wunsch anonym erfolgen
- Es kann eine Begleitung mitgebracht werden
- Themen und Inhalte werden von dem Ratsuchenden bestimmt
- Beratungsziele werden gemeinsam erarbeitet
- Der Fokus liegt auf den Rechten und dem Wohl der Kinder
- Der Umfang der Beratung wird ebenfalls gemeinsam besprochen und geregelt
- Der Beratungsprozess kann jederzeit beendet werden
- Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.