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Gemeinsam gegen Kinderarmut !

Eine für Alle - Kindergrundsicherung jetzt !
Aktuell leben 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Die  Corona-Pandemie macht Armutsfolgen deutlich sichtbarer und wird die Kinderarmut in den nächsten Jahren weiter verschärfen.

Kinderarmut ist besonders besorgniserregend, da sie nicht nur Mangel und Ausgrenzung im Hier und Jetzt bedeutet, sondern negativ in die Zukunft wirkt und Kindern Zukunftschancen nimmt. Die vielen familienbezogenen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Leistungen oder das Bildungs- und Teilhabepaket erreichen ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht ausreichend. Auch die Anpassungen einzelner Leistungen haben keinen grundlegenden Durchbruch bei der Überwindung der Kinderarmut gebracht. Die Kritik am aktuellen System der sozial- und amilienpolitischen Leistungen ist groß:
Die Leistungen reichen in der Höhe nicht aus, das kindliche Existenzminimum – das Ausgangspunkt für das Sozial-, Unterhalts- als auch das Steuerrecht ist – wird  egelmäßig kleingerechnet. Zudem profitieren Familien mit hohen Einkommen durch den Kinderfreibetrag deutlich stärker als Familien, die nur das Kindergeld erhalten – dieser Vorteil kann sich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes auf bis zu 20.000 Euro  summieren.

Anders als das Kindergeld sind zahlreiche Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht einfach zugänglich und vielfach nicht ausreichend aufeinander abgestimmt.  Deshalb werden viel zu viele Kinder und ihre Familien nicht erreicht, beispielsweise hat  der Kinderzuschlag eine sehr hohe Nichtinanspruchnahme und bei Leistungen von sogenannten „Aufstocker*innen“ spricht die Bundesregierung selbst von einer  Dunkelziffer von bis zu 50 Prozent.²

Angesichts der anhaltend hohen Kinderarmut und ihren gravierenden  Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche fordern die unterzeichnenden Organisationen eine umfassende Reform zur Bekämpfung von Kinderarmut.




Deshalb muss diese Kindergrundsicherung bestimmten Anforderungen genügen:

  • Die Kindergrundsicherung ist eine eigenständige Leistung für jedes Kind.
  • Die Kindergrundsicherung soll bestehende kinderbezogene Leistungen bündeln. Sie ersetzt das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche und die pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
  • Das Existenzminimum muss für alle Kinder neu und realistischberechnet werden, um Kinderarmut wirksam zu vermeiden. Dazu gehören die notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt genauso wie für Bildung und soziale Teilhabe. Die Basis für eine Kindergrundsicherung ist ein neu berechnetes kindliches Existenzminimum, was für alle relevanten Rechtsbereiche gilt. Notwendig ist eine Leistungshöhe, die deutlich über den Hartz-IV-Sätzen für Kinder und Jugendliche liegt.
  • Die Leistung muss sozial gerecht ausgestaltet sein und Kinder in allen Familienformen gleichermaßen erreichen. Die am stärksten von Armut betroffenen Familien müssen deutlich bessergestellt werden, mit steigendem Einkommen sinkt die Leistung langsam ab. Die Anrechnung von Einkommen muss so gestaltet werden, dass die Aufnahme oder die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit ausreichend wertgeschätzt und honoriert wird. Schnittstellen zu anderen Leistungen, wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
  • Die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und möglichst automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich bei allen Kindern ankommt. Familien brauchen eine einzige Anlaufstelle vor Ort.
  • Die Kindergrundsicherung als monetäre Leistung muss durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und ihre Familien ergänzt werden.
Zentrale Grundlage für eine Kindergrundsicherung ist die Neuberechnung des  kindlichen Existenzminimums. Verschiedene neue Vorschläge liegen auf dem Tisch.  Für eine Neuberechnung braucht es einen gesellschaftlichen Diskurs, der in einer mit unterschiedlichen Akteur*innen besetzten Kommission geführt und gebündelt werden soll.

Die unterzeichnenden Organisationen



1 Leistungsbezieher*innen von SGB II/XII, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen unter 18 Jahren für
2019 (Statistisches Bundesamt, Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2020/2021, sowie Armutsrisikoquote nach Alter U18 bei 20,5 Prozent=2,8 Mio. Kinder und Jugendliche U18 für 2019
(Statistisches Bundesamt 2020).
² Nicht-Inanspruchnahmen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Familienreport.
Berlin, S.61; BT-Drucks. 19/2804, S. 9 f.

Der Kinderschutzbund
Stadt und Landkreis Cuxhaven e.V.
Segelckestr. 50
27472 Cuxhaven

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